Immobilienbewertung

Immobilienbewertung vom 
zertifizierten Sachverständigen 


Eigentümer schätzen den Wert ihrer Immobilie oft nicht marktkonform ein,

dies führt in der Regel zu unrealistischen Preisvorstellungen:


  • Ist der Preis zu hoch, lässt sich die Immobilie nur schwer verkaufen
    und "verbrennt" am Immobilienmarkt.
  • Ist der Preis zu niedrig, wird bares Geld verschenkt.

Beratung

Wir beraten Sie rund um das Thema Immobilienbewertung.

DEKRA zertifiziert

Wir bieten Ihnen eine Immobilienbewertung von einem zertifizierten Sachverständigen.

Häufig gestellte Fragen

Vorab haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie beantwortet.

Immobilienbewertung D1

Sie suchen den richtigen Partner an Ihrer Seite um den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen? Wir bieten Ihnen eine individuelle und detaillierte Beratung rund um das Thema Immobilienbewertungen 
für Wohngebäude  und unbebaute Grundstücke.
Erstgespräch

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie wird der Wert einer Immobile ermittelt?

    Kontakt:

    Vereinbaren Sie persönlich, telefonisch oder elektronisch ein Termin zum persönlichen 

    Erstgespräch vor Ort.



    Besichtigung der Immobilie:

    verbinden wir mit dem persönlichen Erstgespräch Vorort. Hierbei verschaffen wir uns einen Eindruck 

    über die örtlichen Gegebenheiten und sichten die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen zur Immobilie. Eine Besichtigung Ihrer Immobilie ist unerlässlich. Dabei wird der tatsächliche Zustand begutachtet, festgestellt und dokumentiert. Deshalb beginnt für uns die Besichtigung bereits mit der Anfahrt, hierbei bekommen wir die ersten wertbeeinflussenden Eindrücke wie z.B. die Lage, Infrastruktur, Geschäfte des täglichen Bedarfs etc. Das sind nur einige der vielen Faktoren, die mit in das Wertgutachten hineinfliesen.



    Gutachtenerstellung:

    Am Schreibtisch beginnt die eigentliche Arbeit, hier werden alle wertbeeinflussenden Faktoren zusammengefügt, ausgewertet und in das Wertgutachten eingearbeitet.  Je umfangreicher ein  Gutachten ist, desto mehr Zeit nimmt es bis zur endgültigen Fertigstellung in Anspruch.

  • Begriffserklärung Bodenrichtwert & Verkehrswert

    Verkehrswert:

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die

    Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.


    Bodenrichtwert:

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

  • Welche Arten der Wertermittlung können angewendet werden?

    Nach ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) können folgende Verfahren angewandt werden:


    • Vergleichswert

    Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt oder Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale sind in der Regel auf der Grundlage von Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen.


    • Sachwert

    Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert (§ 16 ImmoWertV) ermittelt; die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV) zu berücksichtigen.


    • Ertragswert

    Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.

  • Wofür kann ein Wertgutachten verwendet werden?

    - Ankauf oder Verkauf einer Immobilie

    - Renditeprognosen für Investoren

    - Feststellung von Vermögenswerten

    - Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln

    - Versicherungsabschluss oder -änderung

    - Nachlassregelung

    - Scheidungsauseinandersetzung

    - uvm.

  • Welche Daten und Unterlagen werden zur Wertermittlung benötigt?

    Idealerweise werden folgende Unterlagen benötigt:


    - Grundbuchauszug

    - Baulastenauszug

    - Bauplanmappe

    - Planunterlagen

    - Flurkarte und Lageplan

    - Wohnflächenberechnung

    - Energieausweis

     -gegebenenfalls Nachweis über Denkmalschutz
      oder Modernisierungsmaßnahmen

    - Altlastennachweis

    gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.


    Grundsätzlich gilt: desto mehr Unterlagen uns vorliegen, umso genauer kann ein Gutachten erstellt werden.

  • Zertifizierungsstufen im Fachbereich Immobilienbewertung

    DEKRA Standart:

    D1 => Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern ohne Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte


    D2 =>  Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern und darüber hinaus für Mehrfamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum sowie gemischt genutzte und einfach gewerblich genutzte Objekte inklusive Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte.


    D3 => komplexe Wohngebäude sowie Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien.

  • Neutrale und unabhängige Immobilienbewertung direkt vom zertifizierten Sachverständigen.


    "kostenfreie" Immobilienbewertungen haben mit dem tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie wenig zu tun,

    kontaktieren Sie uns um eine individuelle und fundierte Immobilienbewertung zu erhalten.


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