Eigentümer schätzen den Wert ihrer Immobilie oft nicht marktkonform ein,
dies führt in der Regel zu unrealistischen Preisvorstellungen:
Kontakt:
Vereinbaren Sie persönlich, telefonisch oder elektronisch ein Termin zum persönlichen
Erstgespräch vor Ort.
Besichtigung der Immobilie:
verbinden wir mit dem persönlichen Erstgespräch Vorort. Hierbei verschaffen wir uns einen Eindruck
über die örtlichen Gegebenheiten und sichten die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen zur Immobilie. Eine Besichtigung Ihrer Immobilie ist unerlässlich. Dabei wird der tatsächliche Zustand begutachtet, festgestellt und dokumentiert. Deshalb beginnt für uns die Besichtigung bereits mit der Anfahrt, hierbei bekommen wir die ersten wertbeeinflussenden Eindrücke wie z.B. die Lage, Infrastruktur, Geschäfte des täglichen Bedarfs etc. Das sind nur einige der vielen Faktoren, die mit in das Wertgutachten hineinfliesen.
Gutachtenerstellung:
Am Schreibtisch beginnt die eigentliche Arbeit, hier werden alle wertbeeinflussenden Faktoren zusammengefügt, ausgewertet und in das Wertgutachten eingearbeitet. Je umfangreicher ein Gutachten ist, desto mehr Zeit nimmt es bis zur endgültigen Fertigstellung in Anspruch.
Verkehrswert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bodenrichtwert:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Nach ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) können folgende Verfahren angewandt werden:
Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt oder Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale sind in der Regel auf der Grundlage von Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen.
Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert (§ 16 ImmoWertV) ermittelt; die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV) zu berücksichtigen.
Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.
- Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
- Renditeprognosen für Investoren
- Feststellung von Vermögenswerten
- Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln
- Versicherungsabschluss oder -änderung
- Nachlassregelung
- Scheidungsauseinandersetzung
- uvm.
Idealerweise werden folgende Unterlagen benötigt:
- Grundbuchauszug
- Baulastenauszug
- Bauplanmappe
- Planunterlagen
- Flurkarte und Lageplan
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
-gegebenenfalls Nachweis über Denkmalschutz
oder Modernisierungsmaßnahmen
- Altlastennachweis
gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Grundsätzlich gilt: desto mehr Unterlagen uns vorliegen, umso genauer kann ein Gutachten erstellt werden.
DEKRA Standart:
D1 => Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern ohne Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte
D2 => Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern und darüber hinaus für Mehrfamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum sowie gemischt genutzte und einfach gewerblich genutzte Objekte inklusive Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte.
D3 => komplexe Wohngebäude sowie Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien.
"kostenfreie" Immobilienbewertungen haben mit dem tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie wenig zu tun,
kontaktieren Sie uns um eine individuelle und fundierte Immobilienbewertung zu erhalten.